Erste-Hilfe-Kurse für betriebliche Ersthelfer:innen

Unser 16h Erste-Hilfe-Grundkurs gilt als Nachweis für die erfolgte Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen entsprechend § 6 der Führerscheingesetz-DV 1997 sowie als Nachweis für die erfolgte Ausbildung (im Ausmaß von mind. 16 Stunden) im Sinne § 40 AStV für betriebliche Ersthelfer.

Darüber hinaus erfüllt dieser Kurs die gesetzlichen Anforderungen folgender Gesetze und Verordnungen:

  • § 26 Abs. 3 ASchG
  • § 26 Abs.3 B-BSG
  • § 40 Abs.2 B-AStV für Ersthlfer:innen
  • § 31 Abs. 5 bis 6 BauV
  • § 41b Abs. 1 Z 2 ChemG 1996 bzw. §5 Giftverordnung 2000

FAQ zur Ausbildung und Bestellung von betrieblichen Ersthelfer:innen gibt es hier.
 
Nach Absolvierung des Grundkurses müssen betriebliche Ersthelfer:innen im Sinne § 40 AStV alle zwei bzw. vier Jahre einen 4h bzw. 8h Erste-Hilfe-Auffrischungskurs besuchen.

Unsere Erste-Hilfe-Grundkurse bzw. -Auffrischungskurse vermitteln alle gesetzlich geforderten Inhalte.

Hier geht es zu den Kursen.

 

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