Erste-Hilfe-Kurse für betriebliche Ersthelfer:innen
Unser 16h Erste-Hilfe-Grundkurs gilt als Nachweis für die erfolgte Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen entsprechend § 6 der Führerscheingesetz-DV 1997 sowie als Nachweis für die erfolgte Ausbildung (im Ausmaß von mind. 16 Stunden) im Sinne § 40 AStV für betriebliche Ersthelfer.
Darüber hinaus erfüllt dieser Kurs die gesetzlichen Anforderungen folgender Gesetze und Verordnungen:
- § 26 Abs. 3 ASchG
- § 26 Abs.3 B-BSG
- § 40 Abs.2 B-AStV für Ersthlfer:innen
- § 31 Abs. 5 bis 6 BauV
- § 41b Abs. 1 Z 2 ChemG 1996 bzw. §5 Giftverordnung 2000
FAQ zur Ausbildung und Bestellung von betrieblichen Ersthelfer:innen gibt es hier.
Nach Absolvierung des Grundkurses müssen betriebliche Ersthelfer:innen im Sinne § 40 AStV alle zwei bzw. vier Jahre einen 4h bzw. 8h Erste-Hilfe-Auffrischungskurs besuchen.
Unsere Erste-Hilfe-Grundkurse bzw. -Auffrischungskurse vermitteln alle gesetzlich geforderten Inhalte.
Hier geht es zu den Kursen.
Ihr:e Ansprechpartner:in:
Bildungszentrum
6020 Innsbruck
Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 16:30
Freitag von 7:30 bis 11:30