Allgemeine Geschäftsbedingungen des Roten Kreuzes Innsbruck

Stand 08/2026

1. Allgemeines und Definitionen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) regeln – soweit in den jeweiligen besonderen Bedingungen nichts Abweichendes vorgesehen ist, sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Österreichischen Roten Kreuz – Freiwillige Rettung Innsbruck, Sillufer 3, 6020 Innsbruck (im Folgenden: RKI) und seinen Kund:innen, Auftraggeber:innen, Teilnehmenden, Nutzer:innen, Spender:innen oder sonstigen Vertragspartner:innen (im Folgenden gemeinsam: Kund:innen).

1.2. Diese AGB bilden die allgemeine Grundlage sämtlicher Leistungen, Angebote, Lieferungen und sonstiger Vertragsverhältnisse des RKI. Ergänzend gelten die jeweils einschlägigen besonderen Bedingungen, insbesondere für folgende Bereiche:

Bildungszentrum;
Ambulanzdienste;
Vereinsfahrten;
Hausnotruf-Tirol;
Spenden.

1.3. Die besonderen Bedingungen ergänzen diese übergreifenden AGB. Im Falle von Widersprüchen gehen die Regelungen der jeweiligen besonderen Bedingungen den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB vor.

1.4. Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB sowie der besonderen Bedingungen ist unter https://www.roteskreuz-innsbruck.at/agbs abrufbar.

1.5. Der Geltung von Geschäftsbedingungen der Kund:innen wird ausdrücklich widersprochen. Andere Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese vom RKI ausdrücklich – Unternehmer:innen gegenüber schriftlich – anerkannt wurden. Individualvereinbarungen gehen diesen AGB vor.

1.6. Unternehmer:innen sind Kund:innen, für welche das jeweilige Vertragsverhältnis zum Betrieb ihres Unternehmens im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG gehört.

1.7. Verbraucher:innen im Sinne dieser AGB sind Kund:innen, für welche das jeweilige Vertragsverhältnis nicht zum Betrieb ihres Unternehmens iSd § 1 Abs 1 Z 2 KSchG gehört.

2. Vertragsabschluss

2.1. Angebote des RKI sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wur-de.

2.2. Verträge kommen durch schriftliche Auftrags-, Buchungs-, Teilnahme- oder Vertragsbestätigung des RKI zustande.

2.3. Das RKI ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter, Subunternehmer:innen oder verbundener Organisationseinheiten zu bedienen.

2.4. Sämtliche Mitteilungen, Erklärungen oder Anzeigen von Kund:innen an das RKI können – sofern in den jeweiligen besonderen Bedingungen nichts Abweichendes geregelt ist – schriftlich per Post oder E-Mail erfolgen.

3. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung

3.1. Sämtliche Preise und Entgelte verstehen sich in Euro.

3.2. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Rechnungen binnen 10 (zehn) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3.3. Das RKI behält sich vor, im Einzelfall angemessene Anzahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen.

3.4. Gegenüber Unternehmer:innen ist das RKI berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB zu verrechnen. Gegenüber Verbraucher:innen werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. verrechnet.

3.5. Im Falle eines verschuldeten Zahlungsverzugs ist die Kund:in verpflichtet, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu ersetzen. Hierzu zählen insbesondere die Kosten einer Mahnung in Höhe von pauschal EUR 15,00, sofern dieser Betrag im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.

3.6. Unternehmer:innen sind zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn ihre Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder vom RKI anerkannt wurden. Verbraucher:innen sind darüber hinaus zur Aufrechnung berechtigt, wenn ihre Gegenforderungen im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit stehen oder Zahlungsunfähigkeit von RKI vorliegt.

3.7. Bei Verzug der Kund:innen mit der Zahlung oder sonstigen Leistungen ist RKI berechtigt, Lieferungen bis zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung zurückzubehalten.

4. Immaterialgüterrechte

4.1. Sämtliche Inhalte, Leistungen, Unterlagen, Konzepte, Dokumente, digital downloadbare Dateien, Audio-Clips, Darstellungen, Bilder, Texte, Grafiken, Marken, Logos, Datenbanken sowie sonstige Inhalte des RKI sind urheberrechtlich oder sonst immaterialgüterrechtlich geschützt.

4.2. Jede Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung, Speicherung, Veröffentlichung oder sonstige Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des RKI.

4.3. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des RKI ist die Verwendung von Data-Mining-Technologien, Robots, Scraping-Tools oder vergleichbaren automatisierten Auslese- oder Extraktionsmechanismen unzulässig, um Inhalte oder Bestandteile der Services des RKI zu extrahieren, auszuwerten, zu vervielfältigen oder hieraus neue Datenbanken, Inhalte oder sonstige Werke herzustellen, zu veröffentlichen oder sonst zu verwerten.

4.4. Die Verwendung von Marken, Logos, Kennzeichen oder sonstigen geschützten Bezeichnungen des RKI ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung unzulässig.

5. Gewährleistung

5.1. Gegenüber Verbraucher:innen: Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe. Bei gebrauchten Waren kann die Frist auf ein Jahr verkürzt werden, sofern dies im Einzelnen ausgehandelt wird.

5.2. Gegenüber Unternehmer:innen: Die Gewährleistungsfrist für Leistungen vom RKI wird auf ein Jahr ab Übergabe verkürzt.

5.3. Gegenüber Unternehmer:innen gilt die Regelung des § 377 UGB.

5.4. Abweichend von der gesetzlichen Vermutung haben Unternehmer:innen nachzuweisen, dass der Mangel bereits zum Zeit-punkt der Übergabe vorhanden war.

6. Haftung

6.1. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden, ausgenommen Personenschäden und Schäden aus der Verletzung einer vertraglichen Hauptpflicht ist ausgeschlossen.

6.2. Gegenüber Unternehmer:innen ist die Haftung für leichte und grobe Fahrlässigkeit der Höhe nach mit dem Auftragswert begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und reine Vermögensschäden ist bei leichter Fahrlässigkeit aus-geschlossen.

6.3. Schadenersatzansprüche von Unternehmer:innen verjähren innerhalb von einem Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber drei Jahre nach Leistungserbringung.

6.4. Das RKI haftet nicht für Verzögerungen, Leistungsausfälle oder Schäden, die auf höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, technische Störungen außerhalb des Einflussbereiches des RKI oder sonstige unabwendbare Ereignisse zurückzuführen sind.

7. Datenschutz

7.1. Der Schutz der persönlichen Daten ist dem RKI ein wichtiges Anliegen. Das RKI verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

7.2. Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den verarbeiteten Datenkategorien, den Verarbeitungszwecken sowie zu den Betroffenenrechten sind in der Datenschutzerklärung des RKI abrufbar unter: https://www.roteskreuz-innsbruck.at/datenschutz.

8. Änderungen von Leistungen und AGB

8.1. Das RKI ist berechtigt Leistungen oder organisatorische Abläufe sachlich gerechtfertigt anzupassen, sofern die Änderung sich nicht nachteilig auf die Kund:innen auswirkt.

8.2. Änderungen dieser AGB oder sonstiger besonderen Bedingungen werden den Kund:innen spätestens zwei Monate vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform (zB per E-Mail) unter Hervorhebung der geänderten Bestimmungen mitgeteilt. Die Zustimmung der Kund:in zur Änderung gilt als erteilt, wenn sie nicht bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens schriftlich widerspricht.

8.3. Das RKI wird in der Änderungsmitteilung gemäß Punkt 8.2 gesondert auf die geänderten Bestimmungen, die Widerspruchsfrist, die Form des Widerspruchs und die Bedeutung des Schweigens (Zustimmung zur Änderung durch unterlassenen Widerspruch) hinweisen.

9. Sonstige Bestimmungen

9.1. Kund:innen haben Änderungen ihres Namens, ihrer Anschrift, ihrer E-Mail-Adresse oder sonstiger vertragsrelevanter Daten unverzüglich bekanntzugeben. Unterbleibt eine Mitteilung, gelten Erklärungen des RKI an die zuletzt bekanntgegebene Adresse als rechtswirksam zugegangen.

9.2. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des RKI.

9.3. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch im Firmenbuch eingetragene vertretungsbefugte Personen des RKI oder durch Mitarbeiter des Bildungszentrums des RKI und gelten nur für den einzelnen Geschäftsfall.

9.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

10.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

10.2 Erfüllungsort ist der Sitz des RKI in 6020 Innsbruck.

10.3 Für Streitigkeiten mit unternehmerischen Kunden wird das für den Sitz des RKI in 6020 Innsbruck sachlich zuständige Gericht als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

Anmerkungen:

Die vorliegenden AGB wurden entsprechend der aktuell geltenden Gesetzeslage erstellt. Es wird jedoch darauf verwiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung des Autors, des Herausgebers ausgeschlossen ist. Eigenständige Änderungen sind möglich, erfolgen jedoch ausschließlich auf eigene Gefahr. Sprachliche Formulierungen in männlicher Form gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.