Planung & ein gutes Gefühl

Das Tiroler Veranstaltungsgesetz schreibt bei Großveranstaltungen die Erstellung eines sicherheits- und rettungstechnisches Konzeptes vor. Diesem Sicherheitskonzept ist eine schriftliche Stellungnahme des Rettungsdienstes beizulegen. Für die Landeshauptstadt Innsbruck und die von uns betreuten Umlandgemeinden muss diese Stellungnahme durch das Rote Kreuz Innsbruck erstellt werden.

Wenn Sie eine Großveranstaltung planen kontaktieren Sie uns bitte frühzeitig, damit wir diese Stellungnahme gemeinsam mit Ihnen erarbeiten können.

Diese Stellungnahme beinhaltet auch den erforderlichen Personal- und Materialeinsatz, wobei zur Berechnung die international anerkannte und von der Behörde geforderte Maurerformel zur Anwendung kommt. Für diese Berechnung benötigen wir von Ihnen neben allgemeinen Informationen zur Veranstaltung, insbesondere auch die Anzahl der erwarteten Besucher:innen und wie viele Besucher:innen Ihr Veranstaltungsgelände maximal fassen kann.

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Ambulanzdienst bei Veranstaltungen