Dieser Kurs gilt sowohl als Nachweis für die erfolgte Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen entsprechend der Führerscheingesetz-DV 1997, § 6 sowie als Nachweis für die erfolgte Ausbildung (im Ausmaß von mind. 16 Stunden) im Sinne §40 AStV für betriebliche Ersthelfer.
Inhalte sind alle Maßnahmen der Ersten Hilfe:
- Unfallverhütung
- Grundlagen der Ersten Hilfe (Rettungskette, Notruf, Lagerungen,…)
- Regloser Notfallpatient (stabile Seitenlage, Wiederbelebung)
- Akute Notfälle (Herzinfarkt, Schlaganfall, starke Blutung,…)
- Wunden (Verbände, Verbrennungen,…)
- Knochen- und Gelenksverletzungen